Website für die EU-DSGVO absichern
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, (EU-DSGVO) wird ab dem 25.5.2018 als einheitliches Datenschutzrecht für die gesamte Europäische Union eingeführt und regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die EU Kommission hat deshalb eine Harmonisierung des Datenschutzes beschlossen und mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ein zentrales Rahmenwerk geschaffen. Durch das neue EU-Recht werden das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzrichtlinie (Richtlinie 95/46/EG) abgelöst.
Das Ziel der Datenschutz-Grundverordnung ist der Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Mit der DS-GVO wird der Konsument deutlich in seinen Informations- und Auskunftsrechten gestärkt, ein Recht auf Löschung „Recht auf Vergessenwerden“ kommt hinzu. Neue, über Landesgrenzen kooperierende Aufsichtsbehörden haben deutlich mehr Befugnisse und geeignetere Druckmittel als die bestehenden Datenschutzbehörden.
Diese neue Regeln und Prozesse betreffen fast alle Webseitenbetreiber, denn schon durch das Speichern der IP-Adresse Webseitenbetreiber von der DSGVO betroffen. Einige dieser Vorschriften gelten schon seit 25. Mai 2016, wurden aber von vielen nicht oder nur teilweise umgesetzt. Für alle Unternehmen gelten Datensparsamkeit und Zweckbindung bei der Erhebung der Daten. Hinzu kommen Informations- und Auskunftspflichten, die dem Kunden Transparenz bieten, welche personenbezogenen Daten woher, warum und wie lange gespeichert und verarbeitet werden.
Hier zeigen wir Ihnen, wie Sie ihre Website schnell und einfach fit für die neuen Vorschriften machen und Bußgelder nach DSGVO durch eventuelle Abmahnungen von vornherein vermeiden können.